AUTOHAUS RIBBE BEI WEIMAR HAUPT- UND ABGASUNTERSUCHUNG (TÜV)
Da wir eine freie Werkstatt sind, ohne irgendwelche Vertragsbindungen oder Vorgaben der Autohersteller, können wir Ihnen hochwertige und kostengünstige Reparaturen und einen umfassenden Service rund ums Auto anbieten. Wartungs- und Reparaturarbeiten, Reifen- und Klimaservice oder auch ein Zahnriemenwechsel sind für uns dank modernster Werkstattausrüstung kein Problem. Falls an Ihrem Fahrzeug eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 29 StVZO ansteht, umgangssprachlich auch als TÜV, HU oder AU bezeichnet, sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren und unsere Erfahrung nutzen. Weitere Informationen über unser Angebot erhalten Sie hier:
GESETZLICHE REGELUNGEN
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen, also Neufahrzeuge, und älteren Fahrzeugen. Manche Neufahrzeuge müssen nach dem Kauf erst nach 36 Monaten zur gesetzlichen Hauptuntersuchung, bzw. Abgasuntersuchung vorgeführt werden. Zu diesen Fahrzeugen gehören:
- Personenkraftwagen allgemein
- Anhänger mit einer Gesamtmasse von weniger oder gleich 750 kg oder ohne eigene Bremsanlage
- Wohnmobile mit einer Gesamtmasse von weniger oder gleich 3500 kg.
Danach müssen diese Fahrzeuge wie alle anderen nach 24 Monaten zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Auch hier gibt es Ausnahmen, denn manche Fahrzeuge müssen bereits nach 12 Monaten wieder bei einer Prüforganisation vorgestellt werden.
- Personenkraftwagen zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Danach schließt sich, je nach Ausführung, noch alle drei Monate eine Sicherheitsprüfung an.
- Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind (Lkw) mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
- Wohnmobile mit einer Gesamtmasse von mehr als 7500 kg
- Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
Seit dem 01. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integrierter Bestandteil der Hauptuntersuchung und seitdem wird keine separate Abgasplakette vorn am Kennzeichen angebracht. Das bedeutet, dass keine Plakette (Hauptuntersuchung, am hinteren Kennzeichen) angebracht wird, wenn es bei sonstiger Mängelfreiheit Probleme beim Abgas gibt. In diesem Fall muss die Fachwerkstatt den Fehler beheben und eventuell die Nachuntersuchung bei sich durchführen lassen. Seit 01. April 2006 werden auch Krafträder auf ihre Umweltverträglichkeit im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüft.
Prüforganisationen und Prüfer
Offizielle Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ oder KÜS, die Ihr Fahrzeug überprüfen und die Plakette zuteilen, sowie die Technischen Prüfstellen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen Personen damit beauftragen, die für das Kraftfahrzeugwesen mit der Prüfung und Überwachung zugelassen sind. Das können amtlich anerkannte Sachverständige (a.a.S.), Sachverständige mit Teilbefugnissen (a.a.S.m.T.) oder Prüfingenieure (PI) sein. In der Regel handelt es sich dabei um Kfz-Meister oder Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau, die eine Zusatzausbildung zum Sachverständigen oder Prüfer genossen haben.
HAUPTUNTERSUCHUNG
Seit dem 1. Dezember 1951 müssen sich bereits genannte Fahrzeuge in Deutschland einer HU unterziehen. Der Umfang und Ablauf sind in der Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen festgelegt. Es wird nichts demontiert, sondern es handelt sich lediglich um eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile wie Kennzeichen, Spiegel, Tacho, Verbandskasten und Warndreieck. Weiterhin wird die Beleuchtungs- und Signalanlage wie Scheinwerfereinstellung, Blinkleuchten und Hupe überprüft. Die Bremsanlage wird auf Wirkung, Verschleiß und Dichtigkeit und die Lenkanlage auf Leichtigkeit, Spiel und Funktion getestet. Räder und Reifen dürfen nicht beschädigt sein und die Profiltiefe (mindestens 1,6 mm) und die Dimensionen (Reifengröße) müssen mit der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen. Unabdingbar ist eine Kontrolle von Antrieb, Fahrgestell und Karosserie auf Ölverlust, Achsaufhängung, Radlager, Korrosion an tragenden Teilen oder Beschädigungen der Verglasung. Die Sicherheits- und Rückhaltesysteme wie ABS, ESP, Airbag oder Gurtstraffer müssen funktionieren. Insgesamt muss das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entsprechen und es muss verkehrssicher sein. Die Kosten für die Haupt- und Abgasuntersuchung hängen von der jeweiligen Prüforganisationen und dem Notwendigen Prüfablauf bei der Abgasuntersuchung ab. Allerdings erhöhen sie sich bei einer Überschreitung der Frist von mehr als 2 Monaten um 20 Prozent, weil eine erweiterte HU durchgeführt wird. Falls Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, haben Sie einen Monat Zeit die Mängel zu beseitigen. Danach muss der Wagen zu einer kostenpflichtigen Nachuntersuchung vorgestellt werden.
ABGASUNTERSUCHUNG
Eine Abgasuntersuchung soll regelmäßig, gemäß Anlage VIII und VIIIa StVZO, den Schadstoffausstoß der im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge überprüfen. Grundsätzlich gilt sie für alle Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor, die erstmals ab dem 1. Juli 1969 in den Verkehr kamen und Dieselmotoren, die ab dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen wurden. Sie ist seit 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Abgaswerte innerhalb der zugelassenen Grenzen bewegen. Erstmals wurde am 01. April 1985 die Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) eingeführt, die allerdings nur den Zündzeitpunkt und CO-Ausstoß überprüfte. Anerkannte und geprüfte Werkstätten wie wir, dürfen einen Monat vor der Vorstellung des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung, eine Abgasuntersuchung durchführen. Das mängelfreie Ergebnis wird auf fälschungssicherem Papier als AU-Nachweis dem Kunden übergeben, welches er bei der HU vorlegen muss. Seit 1. Juli 2012 gelten die strengeren Grenzwerte der EU-Richtlinien 2009/40/EG und 2010/48/EU.
Die Durchführung einer Abgasuntersuchung
Wir, die Ihnen bei einer Hauptuntersuchung, bzw. Abgasuntersuchung für Weimar gerne behilflich sind, führen zuerst einmal eine Sichtprüfung aller relevanten Bauteile der Abgasanlage durch. Danach wird das Fahrzeug an den Abgastester angeschlossen, der ein Drehzahlsignal über den Drehzahlsensor erhält. Ein Temperaturfühler misst die Öltemperatur. Mit einer Sonde werden die einzelnen Bestandteile im Abgas gemessen und nach der Kalibrierung in das Endrohr gesteckt. Wir schließen die Messkabel an und geben die Daten des Fahrzeugs ein. Danach wird das Fahrzeug auf Betriebstemperatur gebracht und der Abgastester kalibriert, beziehungsweise gereinigt. Zuerst ermitteln wir mehrmals für ungefähr 30 Sekunden Abgaswerte im höheren Drehzahlbereich. Analog zu dieser Prüfung erfolgt die Ermittlung der Abgaswerte im Leerlauf. Wenn der Abgastester beim Vergleich zwischen Soll- und Istwerte keine Unregelmäßigkeiten feststellt, ist die Abgasuntersuchung bestanden. Sollten die Werte stark aus dem Toleranzbereich fallen, ist die AU nicht bestanden. In diesem Falle ist entweder ein Bauteil der Zünd-, Einspritz- oder Abgasanlage defekt oder wir führen die Prüfung zur Sicherheit noch einmal durch.
ES DARF NICHT ÜBERZOGEN WERDEN
Um allen Anfragen und Gerüchten ein Ende zu bereiten: Der auf der Prüfplakette erkennbare nächste Vorführungstermin zur HU (mittlere Zahl ist das Jahr und oben stehende der Monat) darf nicht überschritten werden. Zusätzlich erkennen Sie Ihren Termin in der Zulassungsbescheinigung oder im letzten HU-Bericht.
Falls Sie doch überziehen, drohen Ihnen Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg. Beispielsweise sieht der Strafenkatalog bei Pkws und Nutzfahrzeugen für die Überschreitung von mehr als 2 Monaten ein Bußgeld von 15 Euro, bei 4 bis 8 Monaten 25 Euro und bei über 8 Monaten 60 Euro und ein Punkt in Flensburg vor.
DAS KÖNNEN WIR IHNEN ANBIETEN
Bereits im Vorfeld des näher rückenden Termins zur HU profitieren unsere Kunden von unserem Erinnerungsservice und werden bei Fälligkeit angeschrieben. Andernfalls können Sie jederzeit Kontakt per Telefon oder email mit uns aufnehmen.
Da wir eine freie Autowerkstatt sind, haben wir die Berechtigung Abgasuntersuchungen an Benzin und Dieselfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) durchzuführen. Drei Mal in der Woche führt in unserer Werkstatt ein Prüfingenieur vom TÜV Thüringen oder Dekra, Montags ab 10:00 Uhr, Mittwochs ab 08:00 Uhr und Donnerstags ab 10:00 Uhr Hauptuntersuchungen an unseren Kundenfahrzeugen durch. Gerne können Sie Ihr Fahrzeug zu diesen Terminen bei uns zur HU vorstellen. Auch Termine an anderen Tagen und Uhrzeiten können Sie mit uns vereinbaren. Insgesamt nimmt die Überprüfung ungefähr eine Stunde in Anspruch. Falls Sie nicht warten möchten oder können, bieten wir Ihnen einen günstigen Werkstattersatzwagen oder einen kostenlosen Hol- und Bringservice an.